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Sensation - 0,5% Regelung für Fahrräder und e-Bikes befeuert Jobrad / Dienstrad Boom

e-motion Redaktion | 15. März 2019

Wer hätte das gedacht: Ab 01.01.2019 gilt für Fahrräder und e-Bikes die neue 0,5% Regelung. Damit wird das e-Bike fahren über den Arbeitgeber noch günstiger. Ersparnisse von über 40% gegenüber dem Privatkauf sind möglich.

Wo vorher noch die 1% galt, gilt nun folgendes, zumindest bis 31.12.2021:

Sollte der Arbeitgeber die Leasingrate komplett übernehmen und nicht vom Gehalt abziehen, dann ist der geldwerte Vorteil steuerfrei - es gilt dann die 0% Regelung.

Sollte sich der Arbeitnehmer an den Kosten per Gehaltsumwandlung beteiligen, versteuert er lediglich 0,5% und nicht mehr 1% als geldwerten Vorteil.

Bei Selbstständigen geht die 0% Regelung vom 01.01.2019 - 31.12.2021 sogar noch weiter. Sie fahren immer steuerfrei, sofern das e-Bike dem Betriebsvermögen zugerechnet werden kann bzw. die Firma die Leasingrate zahlt.Die Dienstradregelung behandelt Fahrräder und Pedelecs gleich. Eine Ausnahme bilden jedoch S-Pedelecs (45 km/h), da sie unter die Kategorie der „Kraftfahrzeuge“ fallen. Im Prinzip zählt hier das gleiche „Firmen-Rad“ Prinzip wie beim Fahrrad oder Pedelec, jedoch mit dem folgenden Unterschied: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz werden als zusätzlicher geldwerter Vorteil betrachtet und mit 0,03 Prozent des Brutto-Listenpreises pro Entfernungskilometer auf das Bruttogehalt aufgeschlagen.Ab dem 01.01.2019 - 31.12.2019 fallen die S-Pedelecs, genau wie Elektroautos, unter die 0,5% Regelung. Es muss also nicht mehr 1% vom UVP als geldwerter Vorteil versteuert werden, sondern nur noch die Hälfte.

Mehr Infos über e-Bike Leasing für Firmen, Arbeitgeber und Selbständige gibt es hier!
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Die e-motion e-Bike Experten Gruppe ist bereits seit 2009 ein unabhängiger Verbund von wirtschaftlich eigenständigen Fachhändlern, die sich auf Elektrofahrräder spezialisiert haben. Wir finden für jeden das richtige Traum e-Bike.

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