GoogleLogo
Google Rating
4.5
e-motion logo
Das Johansson Lastenrad wird vollbeladen durch die Straßen geschoben

Augen auf im Straßenverkehr!

e-motion Redaktion | 29. April 2020

Licht an, Helm auf, Klingel testen - alles erledigt? Dann kann die Fahrt auf dem e-Bike losgehen. Doch mit dem Eintritt in den Straßenverkehr folgen eine Reihe von Regeln und Vorschriften, die es zu beachten gilt. Diese wurden nun am 28. April durch eine neue Novelle ergänzt, welche insbesondere dem Schutz von Radfahrern dient:

So muss beispielsweise ab sofort innerorts ein Mindestüberholabstand von 1,5 und außerorts von 2 Metern eingehalten werden. Außerdem dürfen LKWs nur noch mit Schrittgeschwindigkeit nach rechts abbiegen. 

Um die Wege der Rad- und e-Bike Fahrer freizuhalten, wurde ein generelles Halteverbot auf Schutzstreifen eingeführt und das Parken auf Radwegen oder vor Kreuzungen wird mit höheren Bußgeldern geahndet. 

Wer Fahrradzonen und -wege ignoriert, muss mit hohen Bußgeldern rechnen

Positiv für alle Lastenrad Fans:

Die Personenbeförderung per (Lasten) e-Bike ist von nun an gestattet, wenn der Fahrer älter als 16 Jahre ist.

Außerdem werden Parkzonen für Lastenräder gesondert gekennzeichnet und anderen Verkehrsteilnehmern vorenthalten. 

Bei Ausflügen mit Freunden oder der Familie darf zudem jetzt auch nebeneinander gefahren werden, solange hierdurch keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden. 

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hebte via Twitter hervor: „Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Wir schaffen mehr Schutz für Radfahrende!” 

Hier geht es zu unseren e-Bike Experten
e-motion Logo

Die e-motion e-Bike Experten Gruppe ist bereits seit 2009 ein unabhängiger Verbund von wirtschaftlich eigenständigen Fachhändlern, die sich auf Elektrofahrräder spezialisiert haben. Wir finden für jeden das richtige Traum e-Bike.

https://www.youtube.com/user/pedelecshttps://www.kununu.com/de/e-motion-experts
Unternehmen
    e-motion Siegel