Die e-motion e-Bike Experten Gruppe ist bereits seit 2009 ein unabhängiger Verbund von wirtschaftlich eigenständigen Fachhändlern, die sich auf Elektrofahrräder spezialisiert haben. Wir finden für jeden das richtige Traum e-Bike.



Lasten e-Bike, Pedelec, S-Pedelec, Elektrolastenfahrrad – lauter unterschiedliche Begriffe für ein und dieselbe Sache oder steckt hinter jeder Bezeichnung auch was Anderes? Eigentlich meinen e-Bike und Pedelec nicht ein und dasselbe, und trotzdem wird der Begriff e-Bike häufig als Synonym zu Pedelec verwendet. Verwirrend? Wir bringen Licht ins Dunkle.
Die wichtigsten Fakten zum Pedelec kurz zusammengefasst:
ein Mindestalter für die Nutzung gibt es nicht
einen Führerschein brauchst du nicht
laut §1 Absatz 3 StVG gilt ein Pedelec verkehrsrechtlich als Fahrrad
keine Helmpflicht - ein Helm muss nicht getragen werden (ist jedoch empfohlen)
es bedarf keiner separaten Versicherung (Haftpflicht ist jedoch empfohlen)
es dürfen alle Radwege genutzt werden
Kinderanhänger sind erlaubt, wie beim Fahrrad auch
Kindersitze sind gestattet, solange Kind nicht älter als sieben Jahre ist
ein Dynamo ist laut StVZO §67 nicht mehr nötig - Lichtanlagen dürfen durch den Akku gespeist werden
Pedelec steht für Pedal Electric Cycle und bezeichnet ein Fahrrad, das mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor betrieben wird. Der Elektromotor wird nur hinzugeschaltet, wenn in die Pedale getreten wird. Die Unterstützung des Motors darf höchstens bei 250 Watt liegen, und die Geschwindigkeit muss auf 25 km/h begrenzt sein.
Diese Vorgaben haben rechtliche Gründe; denn:
Nur unter diesen Voraussetzungen ist ein Pedelec einem Fahrrad gleichgestellt und ist z.B. nicht versicherungspflichtig.
Eine private Haftpflichtversicherung, die jeder haben sollte, deckt i.d.R. auch Fremdschäden, die man als Lasten-Pedelec Fahrer anderen zufügt. Die Anfahrhilfe darf zudem auf maximal 6 km/h beschleunigen. Es gibt keine Helmpflicht. Wie bei einem Fahrradfahrer gilt auch für den Fahrer eines Pedelecs, dass er den Radweg benutzen muss, wenn er benutzt werden kann und ein blaues Radweg-Schild dazu verpflichtet. Man darf an einem Pedelec Anhänger anbringen, um Kinder oder Gegenstände zu transportieren. Auch in geeigneten Kindersitzen dürfen Kinder bis zu sieben Jahren mitgenommen werden.
Die wichtigsten Fakten zum Lasten e-Bike zusammengefasst:
ein e-Bike ist ein Elektrorad mit Gashebel oder Beschleunigungshebel
bis 20 km/h und 500 Watt: Mindestalter 15 Jahre, Mofaprüfbescheinigung, Versicherungskennzeichen, keine Helmpflicht, Radwege nur mit "e-Bike"-Hinweis, keine Kinderanhänger
bis 25 km/h: Mofa, Helmpflicht, Mindestalter 15 Jahre, Mofaprüfbescheinigung, Versicherungskennzeichen
bis 25 km/h: Mofa, Helmpflicht, Mindestalter 15 Jahre, Mofaprüfbescheinigung, Versicherungskennzeichen
bis 45 km/h: Kleinkraftrad, Führerschein der Klasse AM, Mindestalter 16 Jahre, geeigneter Helm, keine Radwege, Versicherungskennzeichen
geeignete Helme sind Mofa- oder Motorradhelme nach
Ein e-Bike bezeichnet ein Elektrorad, das unabhängig von der Trittleistung des Fahrers eingesetzt werden kann. Meistens gibt es einen Gashebel oder einen Beschleunigungshebel. Bei e-Bikes werden drei Unterscheidungen gemacht:
e-Bike bis 20 km/h und max. 500 Watt: Es fällt in die Kategorie Leichtmofa, erfordert ein Mindestalter von 15 Jahren, eine Mofaprüfbescheinigung und ein Versicherungskennzeichen. Der Motor hat maximal 500 Watt. Es besteht keine Helmpflicht. Radwege dürfen innerorts nur genutzt werden, wenn diese mit "e-Bike frei" gekennzeichnet sind. Außerorts dürfen e-Bikes dieser Kategorie Radwege nutzen. Einbahnstraßen dürfen nicht in entgegengesetzte Richtung genutzt werden. Kinderanhänger sind nicht erlaubt. Kindersitze für Kinder bis sieben Jahre sind erlaubt.
e-Bike bis 25 km/h: Rechtlich gesehen handelt es sich um ein Mofa. Der Fahrer muss einen Helm tragen und mindestens 15 Jahre alt sein, sowie einen Mofaprüfbescheinigung haben. Hier besteht ebenfalls die Pflicht, ein Versicherungskennzeichen am e-Bike anzubringen.
e-Bike bis 45 km/h: Hier handelt es sich um ein Kleinkraftrad. Fahrer benötigen den Führerschein der Klasse AM (ehemals M) und müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Es muss ein geeigneter Helm getragen werden. Fahrradwege dürfen nicht benutzt werden. Auch an diesem e-Bike muss ein Versicherungskennzeichen angebracht werden.

Mit einem S-Pedelec dürfen übrigens keine Radwege und keine Einbahnstraßen befahren werden. Sogenannte Fahrradstraßen dürfen mit “S-Klasse-Pedelecs” jedoch befahren werden, sofern sie für Kraftfahrzeuge allgemein oder für Krafträder freigegeben sind. Eine Freigabe für Mofas reicht nicht aus. Es dürfen zudem keine Anhänger am Rad befestigt werden, Kindersitze hingegen schon. Alkohol ist bei einem Speed-Pedelec genau wie beim Auto fast tabu. Erlaubt sind 0,5 Promille.
Laut deutschem Gesetz ist bei schnellen e-Bikes ein “geeigneter Schutzhelm” zu tragen. Dieser wäre nach strenger Auslegung gemäß der ECE-Richtlinie Nr. 22 ein Mofa- oder Motorradhelm, also ein typgeprüfter (Kraftrad-)Helm. In der Realität ist dieser Sachverhalt allerdings recht unklar. Daher überlässt es der Gesetzgeber der Industrie “geeignete Helme”, also typgeprüfte Helme, bereit zu stellen.
Vorgeschrieben sind geeignete Schutzhelme. Amtlich genehmigt und damit auch geeignet sind entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 gebaute und mit Prüfzeichen versehene Helme. Bis auf Weiteres dürfen auch nicht genehmigte Schutzhelme verwendet werden, soweit sie ausreichende Schutzwirkung aufweisen.
Ungeeignet sind nach diesen Maßstäben Helme irgendwelcher Art, wie z.B. Bauarbeiterhelme, Feuerwehr-, Radfahrhelme oder Helme der Bundeswehr, weswegen Fahrten mit solchen Helmen verboten sind. Ungeeignet ist ein Schutzhelm auch dann, wenn er zwar amtlich genehmigt (geeignet) ist, aber nicht für die Kopfgröße des Betroffenen passt oder andere seine Schutzwirkung beeinträchtigende Mängel aufweist.
Der Gesetzesdschungel kann manchmal eine ganz schöne Hürde sein. Unsere Experten beraten dich gerne und nehmen sich die Zeit, dir alles in Ruhe zu erklären und dir aufzuweisen, welches Lastenrad für dich in Frage kommt.
Der Gesetzesdschungel kann manchmal eine ganz schöne Hürde sein. Unsere Experten beraten dich gerne und nehmen sich die Zeit, dir alles in Ruhe zu erklären und dir aufzuweisen, welches Lastenrad für dich in Frage kommt.