
Dienstrad-Leasing für Arbeitnehmer bald noch rentabler!
e-motion Redaktion | 14. November 2018
Dienstrad-Leasing wird sich für Sie ab 2019 voraussichtlich noch mehr lohnen! Der Bundestag möchte nämlich die 1%-Regelung für Pedelecs – also die Versteuerung des geldwerten Vorteiles – abschaffen. Das bedeutet für Sie: Ein Dienstrad, das Sie nach Belieben auch privat nutzen können und wieder ein bisschen mehr Netto vom Brutto!
Laut eines Gesetzentwurfes des Deutschen Bundestags sollen Dienstfahrräder und Pedelecs ab dem 01.01.2019 steuerfrei genutzt werden können. S-Pedelecs sind von der Steuerbefreiung ausgenommen, da sie als Kraftfahrzeug einzuordnen sind. Für die Pedelecs bis 45 km/h Unterstützung ist jedoch eine Steuerhalbierung vorgesehen.
So funktioniert das Dienstrad Leasing
Immer mehr Arbeitnehmer nehmen ein Dienstrad vom Arbeitgeber in Anspruch, das funktioniert wie folgt: Der Arbeitgeber least das Bike über einen Leasinganbieter und behält die Leasingrate über die Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers ein. Der Mitarbeiter kann das Dienstfahrrad frei nutzen und muss einen sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Bisher musste die private Nutzung eines entsprechenden Fahrzeugs mit einem Prozent des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat versteuert werden. Die gleiche Regelung wird auch bei Dienstwagen zur Berechnung des geldwerten Vorteils angewendet. Und eben diese Versteuerung soll für Pedelecs zukünftig entfallen!
Der neue Gesetzentwurf zur Abschaffung der Dienstrad-Versteuerung lautet wie folgt:
Wir von e-motion begrüßen die Gesetzesänderung zum Entfall der Dienstradversteuerung als Schritt in die richtige Richtung und hoffen, dass der Bundesrat dem Entwurf zustimmt. Natürlich halten wir Sie über die Entwicklungen zu dieser Thematik auf dem Laufenden.
