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Bundestag beschließt 0,25 %-Regel für Fahrräder, e-Bikes und e-Dienstfahrzeuge

e-motion Redaktion | 11. November 2019

Als Teil des von der Bundesregierung im September verabschiedeten Klimapakets hat der Bundestag am Donnerstag, 7. November, eine Ausweitung der steuerlichen Förderung dienstlich genutzter e-Fahrzeuge beschlossen.

Sollte der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, müssen Angestellte den durch die private Nutzung eines elektrischen Dienstfahrzeugs entstandenen den geldwerten Vorteil nur noch mit 0,25 % statt wie bisher mit 0,5 % des Bruttolistenpreises versteuern. Diese Neuregelung soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten und gilt zunächst nur für e-Autos und S-Pedelecs. Damit auch die Nutzer von e-Bikes profitieren, muss der für Diensträder gültige Steuererlass angepasst werden. Wir gehen davon aus, dass dies noch geschehen wird, und halten Sie gerne auf dem Laufenden.

Nachtrag: am 09. Januar 2020 war es dann soweit - auch Fahrräder und e-Bikes sind nun für die 0,25% Regelung qualifiziert!

Weiterhin wurde die ursprünglich bis 2021 befristete Förderung bis zum Jahresende 2030 verlängert, was einer Entfristung der Versteuerungsregel gleichkommt.

Langfristig kalkulieren können auch Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern das e-Bike zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung stellen: Die Steuerbefreiung für diese Variante der Dienstradüberlassung wurde ebenfalls bis zum Jahresende 2030 verlängert.

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Die e-motion e-Bike Experten Gruppe ist bereits seit 2009 ein unabhängiger Verbund von wirtschaftlich eigenständigen Fachhändlern, die sich auf Elektrofahrräder spezialisiert haben. Wir finden für jeden das richtige Traum e-Bike.

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