Unterschied e-Bike-Pedelec
Wenn wir über Elektrofahrräder sprechen, benutzen wir in der Regel den Begriff e-Bike. „Pedelec“ kennen die wenigsten, dabei gehört der mit Abstand größte Anteil aller Elektrofahrräder in Deutschland zu eben dieser Klasse! Zwischen e-Bike, Pedelec und S-Pedelec gibt es erhebliche Unterschiede, denn nicht jedes Elektrofahrrad gehört auch rechtlich zu den Fahrrädern. Für welche Art von E-Fahrrad du sogar einen Führerschein brauchst und wann du sogar komplett auf das Kurbeln in die Pedale verzichten kannst, erfährst du hier.
- Was ist ein Pedelec? – unterstützende Motorkraft
- Die Anfahrhilfe beim Pedelec
- Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec und einem S-Pedelec?
- Das e-Bike: Motorkraft ganz ohne Treten
- Pedelec und e-Bike – wann muss ich einen Helm tragen?
- …welche Helme eignen sich für Pedelecs?
Was ist ein Pedelec? – unterstützende Motorkraft
Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) gehört zu den meist genutzten Elektrofahrrädern. Der Motor unterstützt die Trittbewegung des Fahrers in unterschiedlichen Stufen, die sich an einer Steuereinheit am Lenker ganz bequem einstellen lassen. Es gilt: Ohne Trittbewegung auch keine Motorleistung! Der e-Bike-Antrieb arbeitet bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h und darf eine Leistung von maximal 250 Watt haben. Alle Geschwindigkeiten darüber hinaus müssen durch reine Muskelkraft erreicht werden, der Motor schaltet sich ab. Rechtlich gesehen zählen die Pedelecs zu den „normalen“ Fahrrädern. Für dich bedeutet das: Du darfst Radwege nutzen, Anhänger und Kindersitze montieren, benötigst keine zusätzliche Fahrerlaubnis oder Versicherung und es besteht keine Helmpflicht. Dennoch sollte auf das Tragen eines Helms niemals verzichtet werden!
Die Anfahrhilfe beim Pedelec
Du weißt nun: Ein Pedelec-Motor unterstützt dich nur, wenn du auch selbst in die Pedale trittst – allerdings mit einer Ausnahme! Verfügen Pedelecs über eine Anfahrhilfe, beschleunigt der Motor aus dem Stand selbstständig – also ohne Trittbewegung – bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h. Besonders in Situationen, in denen du an Steigungen anfahren musst, macht sich diese Anfahrhilfe bezahlt. Diese Zusatzfunktion ändert allerdings nichts an dem rechtlichen Fahrradstatus des Pedelecs.
Der Status als Fahrrad macht Pedelecs zum Allrounder und die Vielfalt an erhältlichen Pedelec-Typen ist mittlerweile enorm: Zum Beispiel das Lasten e-Bike, das viel Stauraum und eine erhöhte Zuladungsgrenze bietet; das Klapp e-Bike*, das zum idealen Begleiter in Bus, Bahn oder auf Reisen wird; das e-Mountainbike, mit dem nicht nur bergab, sondern auch bergauf der Fahrspaß garantiert ist oder das klassische City e-Bike, mit dem du alltägliche Strecken noch bequemer und schneller zurücklegen kannst. Schau dir doch einmal die Eigenschaften der e-Bike-Typen genauer an – oder lies die Kaufberatung, um das richtige Elektrofahrrad für deine Zwecke zu finden!
*Da der Begriff e-Bike im allgemeinen Wortschatz mittlerweile für alle Arten von Elektrofahrrädern steht, wurde der Begriff auch in den Typenbezeichnungen übernommen. Hier im Onlineshop findest du ausschließlich Pedelecs und Speed-Pedelecs, auch wenn diese unter e-Bike-Typen gelistet sind.
Pedelec: Was ist rechtlich erlaubt, was verboten?
- Rechtliche Einordnung: Fahrrad
- Motorunterstützung: 25 km/h
- Motorleistung bis: 250 Watt
- Unterstützung: nur beim Treten
- Allgemeine Betriebserlaubnis: nein
- Versicherungskennzeichen: nein
- Führerschein: nein
- Helmpflicht: nein
- Mindestalter: uneingeschränkt
- Radwege: erlaubt
- Kindersitz/Fahrradanhänger: erlaubt
Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec und einem S-Pedelec?
Das S-Pedelec funktioniert ebenso wie das Pedelec, allerdings unterstützt dich der Motor bis zu einer Geschwindigkeit von 45km/h und der Motor darf in diesem Fall maximal 4000 Watt haben. Deshalb gehören die S-Pedelecs auch zu den Leichtkrafträdern und werden vom Gesetz wie Roller oder Mopeds behandelt. Für die Fahrt mit einem S-Pedelec musst du einen Führerschein der Klasse AM (früher M) oder B besitzen, also einen Rollerführerschein. Außerdem benötigst du eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung inklusive Kennzeichen. Und natürlich gilt auch dieselbe Promillegrenze, wie bei einem Roller! Mit einem S-Pedelec darfst du ausschließlich auf der Straße fahren, Fahrradwege oder Feldwege sind tabu. Auch das Befestigen von Kindersitzen und Anhängern ist nicht gestattet, es sei denn es handelt sich um einen zugelassenen Kindersitz und die Änderung der zugelassenen Fahrzeugsitze liegt in der Typgenehmigung vor. Das Tragen eines Helms ist wiederum Pflicht.
S-Pedelec: Was ist rechtlich erlaubt, was verboten?
- Rechtliche Einordnung: Kleinkraftrad
- Motorunterstützung: 45 km/h
- Motorleistung bis: 4000 Watt
- Unterstützung: nur beim Treten
- Allgemeine Betriebserlaubnis: ja
- Versicherungskennzeichen: ja
- Führerschein: ja (Klasse AM oder B)
- Helmpflicht: ja
- Mindestalter: 16 Jahre
- Radwege: verboten
- Kindersitz/Fahrradanhänger: nur mit zugelassenem Kindersitz und Änderung der zugelassenen Fahrzeugsitze in der Typgenehmigung
Das e-Bike: Motorkraft ganz ohne Treten
In der Handhabung grenzt sich das e-Bike von den anderen Elektrofahrrädern ab, die wir bereits vorgestellt haben. Denn in diesem speziellen Fall treibt der Motor das e-Bike auch ohne Pedalieren an – also ohne eine aktive Handlung des Fahrers. Mit einem e-Bike kannst du also ganz entspannt im Sattel sitzen und dich einfach nur Fahren lassen, ohne mit eigener Muskelkraft aktiv zu werden. Die Geschwindigkeit wird meist über einen Gas- oder Beschleunigungshebel gesteuert. Das Ganze hat aber auch einen Nachteil: der gesundheitliche Nutzen, der beim Rad oder Pedelec fahren auftritt, geht beim e-Bike verloren.
Es gibt drei unterschiedliche Klassen von e-Bikes:
e-Bike bis 20 km/h: Du musst mindestens 15 Jahre alt sein und eine Mofa-Prüfbescheinigung und ein Versicherungskennzeichen besitzen. Es besteht keine Helmpflicht, allerdings darfst du innerhalb geschlossener Ortschaften nur auf Radwegen fahren, die das Zusatzzeichen „Mofa frei“ tragen.
e-Bike bis 25 Km/h: Diese Geschwindigkeitsklasse der e-Bikes zählt offiziell zu den Mofas. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den Leichtmofas mit einem Unterschied: Ein Helm ist hier Pflicht!
e-Bikes bis 45 Km/h: Aufgrund der erreichten Höchstgeschwindigkeit benötigst du einen Rollerführerschein (Klasse AM oder B), ein Versicherungskennzeichen und musst mindestens 16 Jahre alt sein. Es besteht eine Helmpflicht und das Befahren von Radwegen ist nicht gestattet.
e-Bike: Was ist rechtlich erlaubt, was verboten?
- Rechtliche Einordnung: Leichtmofa (20 km/h), Mofa (25 km/h), Kleinkraftrad (45 km/h)
- Motorunterstützung: 20/25/45 km/h
- Motorleistung bis: 4000 Watt (45km/h)
- Unterstützung: ohne Treten
- Allgemeine Betriebserlaubnis: ja
- Versicherungskennzeichen: ja
- Führerschein: Mofaprüfbescheinigung (20/25 km/h), Klasse AM oder B (45 km/h)
- Helmpflicht: nein (20 km/h), ja (25/45 km/h)
- Mindestalter: 15 Jahre (20/25 km/h), 16 Jahre (45 km/h)
- Radwege: innerorts nur bei Freigabe für Mofas (20/25 km/h), verboten (45 km/h)
- Kindersitz/Fahrradanhänger: verboten, nur mit zugelassenem Kindersitz und Änderung der zugelassenen Fahrzeugsitze in der Typgenehmigung
Pedelec und e-Bike – wann muss ich einen Helm tragen?
Die Regelung zur Helmpflicht ist in Deutschland nicht ganz eindeutig. Klar ist allerdings, dass Pedelecs bis zu einer Tretkraftunterstützung von 25 km/h zu den Fahrrädern gehören – und bei diesen besteht rechtlich keine Helmpflicht. Anders verhält es sich bei e-Bikes und Speed-Pedelecs, hier war die Frage nach der Helmpflicht lange Zeit nicht so einfach zu beantworten, Grund war folgender Gesetzesartikel:
„(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.“ (Paragraph 21a, Absatz 2, Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung)
Die „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit“ von 20 km/h erreicht das e-Bike ohne Probleme, das Tragen eines Helms ist also Pflicht. Das S-Pedelec erreicht diese Geschwindigkeit aber nur in Kombination mit eigener Muskelkraft, also nicht selbstständig. Eine Helmpflicht würde hier logischerweise nicht greifen – das sieht das Verkehrsministerium aber anders: Dass das S-Pedelec erst bei 45 km/h seine Motorunterstützung ausschaltet, reicht dem Ministerium für das in Kraft treten der Helmpflicht aus – unabhängig davon, ob die Geschwindigkeit mit reiner Motorkraft oder in Verbindung mit dem Kurbeln erreicht wird. Seit 2012 besteht für alle S-Pedelec-Fahrer offiziell eine Helmpflicht. Im Grunde sollte das Urteil des Verkehrsministeriums in diesem speziellen Fall aber zweitrangig sein und die eigene Gesundheit in dieser Frage an erster Stelle stehen – also sollte ein geeigneter Helm beim Rad, e-Bike und Pedelec fahren immer getragen werden. Aber….
…welche Helme eignen sich für Pedelecs?
Der Gesetzgeber verlangt das Tragen eines „geeigneten Helms“ auf e-Bikes und Speed-Pedelecs. Was aber bedeutet „geeignet“? Eine genaue Definition gibt es hier nicht, ein normaler Fahrradhelm ist laut Bundesverkehrsministerium ungeeignet, da ein solcher nur bis 20 km/h ausreichenden Schutz gewährleistet. In der Praxis ist aber auch ein herkömmlicher Motorradhelm auf einem Elektrofahrrad schier undenkbar: zu schwer und zu wenig belüftet. An dieser Stelle ist die Industrie gefordert geeignete Helmlösungen und Normen zu entwickeln, die Sicherheit und Tragekomfort vereinen. Derzeit werden herkömmliche Fahrradhelme von der Polizei geduldet.