Licht am e-Bike

e-Bikes mit Beleuchtung für die Sicherheit
 

Bringt Licht ins Dunkle - Beleuchtung am e-Bike und Pedelec

Egal ob Tag oder Nacht, du solltest mit deinem e-Bike immer den vollen Überblick über die Strecke und den Straßenverkehr haben. Dafür ist vor allen Dingen eine richtige und gute Beleuchtung zuständig. Wie bei herkömmlichen Zweirädern ist bereits an vielen e-Bikes Vorder- und Rücklicht installiert. Fraglich ist jedoch, ob diese Power ausreicht, oder ob noch eine andere Form der Beleuchtung notwendig ist. Gerade aufgrund der gesetzlichen Lage und der Anpassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung im März 2017, ist es wichtig sich mit der Beleuchtung deines e-Bikes auseinander zu setzen. Selbstverständlich kannst du dich aber auch an den e-Bike Händler deines Vertrauens wenden, der dir bei diesen Fragen behilflich ist.

 

 

Sicherheitsfaktor Licht

Sehen und gesehen werden – das ist für die Sicherheit im Straßenverkehr elementar. Damit du deine Umwelt gut wahrnimmst und die anderen Verkehrsteilnehmer wiederum dich wahrnehmen können, muss dein e-Bike immer ausreichend Licht abgeben. Dieser Logik folgend besitzt jedes e-Bike ein vorderes Licht, den Frontscheinwerfer, und ein hinteres Licht, den Rückstrahler.

 

Gesetze und Vorschriften

Beschäftigt man sich mit der gesetzlichen Lage der Beleuchtung an e-Bikes und Pedelecs, so muss man zunächst zwischen einer aktiven und einer passiven Beleuchtung differenzieren. Im Grunde selbsterklärend beschreibt die aktive Beleuchtung all die Elemente am e-Bike, die selbst leuchten. Passive Beleuchtung hingegen sind Streifen und Strahler am e-Bike selbst oder am Helm die reflektieren, wenn Licht darauf strahlt.

  • Frontbeleuchtung

Für den Frontscheinwerfer gelten genaue Bestimmungen. Er muss vor allen Dingen mindestens 10 Lux in 10 m Weite ausstrahlen. Lux ist die Bezeichnung für die Beleuchtungsstärke. Darüber hinaus muss der Frontscheinwerfer in 400-1200 mm Höhe positioniert werden. Schließlich muss die Abgrenzung zwischen hell und dunkel deutlich sein, ansonsten kann im schlimmsten Fall der Gegenverkehr durch den Scheinwerfen geblendet werden.

  • Rückbeleuchtung

Das Rücklicht muss in 250-1200 mm Höhe platziert und dabei einen Abstrahlwinkel von 220° (Minimum) aufweisen.

  • Reflektoren

Nun folgen die Vorschriften für die passive Beleuchtung durch Reflektoren: Vorne am e-Bike muss ein weißer Reflektor angebracht werden, hinten ein roter Reflektor. Dazu kommen Seitenreflektoren und gelbe Reflektoren an den Pedalen (nach vorne und hinten gerichtet, also pro Pedal zwei Reflektoren). Manch einer empfindet die Reflektoren in den Speichen als störend, daher ist es auch möglich stattdessen Reifen zu verwenden, die mit Reflektor-Streifen ausgestattet sind.

Frontlicht am e-Bike

  • Neue Gesetze – Fernlicht, Blinker und Bremslicht

Rücklicht am e-BikeBeleuchtung, die auf die Elektronik des e-Bikes zurückgreift und den Akku als Quelle nutzt, war bis vor kurzem nicht bzw. nur eingeschränkt erlaubt. Nun sind Bremslicht, Fernlicht, Akkuleuchten und Tagfahrlicht nicht mehr gesetzeswidrig und können im Straßenverkehr genutzt werden. Blinker sind noch immer mit Einschränkungen anzuwenden, wenn überhaupt. Lediglich bei mehrspurigen e-Bikes darfst du den Fahrrichtungsanzeiger tätigen, sowie in Situationen, bei denen dein Handzeichen kaum zu sehen ist.

  • e-Bike Anhänger

Auch für Anhänger am e-Bike gibt es ein paar Änderungen. Falls der Anhänger breiter als 1000 mm ist, muss auf dem Anhänger selbst eine Beleuchtung angebracht werden. Vorne links ist dann eine weiße Leuchte zu montieren. Diese Leuchte ist optional für die Anhänger, die weniger als 1000 mm breit sind. Für die hintere Beleuchtung des Anhängers ist die Breite allerdings egal. Dort sind zwei Rückstrahler anzubringen, in Kombination mit Seitenstrahlern (gelb) oder Reflektor-Streifen im Reifen des Anhängers.

 

Beleuchtung durch Akku

e-Bike Akku als Lichtquelle
 

Leerer Akku = keine Beleuchtung?

Da nun die Versorgung der Beleuchtung auch über den Akku des e-Bikes möglich ist, stellt sich die Frage inwiefern die Lichter weiter funktionieren können, wenn der Akku mal leer ist. Um diesen Fall zu vermeiden, ist nun folgendes gesetzlich festgelegt worden: Die e-Bikes, die vom 1. Januar 2019 an zu erwerben sind, müssen leisten können, dass das Licht auch noch bis zu zwei Stunden nach dem Ausfall des Akkus funktionsfähig ist.

 

Vorteile des Akkus als Quelle für den Strom des Lichts

Gegenüber dem Dynamo hat ein Beleuchtungssystem, das über den Akku läuft, einige Vorteile. Gerade in Hinblick auf das Gesamtgewicht des e-Bikes ist der Verzicht auf ein weiteres Element, wie beispielsweise ein Dynamo, viel wert. Damit wird Gewicht gespart, ohne auf irgendwas verzichten zu müssen. Mit dem Akku als Quelle für den Strom des Lichts ist das Lichtsystem somit komplett in das e-Bike integriert. So ist es möglich, das Licht mit einem Schalter ganz leicht an und aus zu schalten. Da immer gleich viel Strom fließen kann, ist die Beleuchtung unabhängig von der eigenen Geschwindigkeit immer gleichbleibend hell. An Reichweite mangelt es dir nicht, falls das eine Sorge ist. Die Akkus sind häufig so konzipiert, dass schon bei der Entwicklung auf die zusätzliche Versorgung des Lichtsystems Rücksicht genommen wird.

 

Kaufentscheidung – welche Beleuchtung ist die richtige für mein e-Bike?

Zunächst solltest du dich fragen, in welchem Umfeld du in der Regel mit deinem e-Bike unterwegs bist. Fährst du vor allen Dingen in gut ausgeleuchteten Großstädten auf breiten Straßen, oder bist du primär auf dunklen Landstraßen anzutreffen? Für den Großstädter reicht voraussichtlich ein etwas weniger starkes Lichtsystem aus, für diejenigen die auf kaum beleuchteten Straßen fahren, sollte es ein kraftvolles Beleuchtungssystem werden, das besonders hell und breit strahlt.

Achtung: Licht-Mengenangaben werden mit Lumen oder Lux angegeben. Während Lumen die Gesamtmenge des Lichts darstellt, bezeichnet Lux die Menge des Lichts in 10 Meter Abstand. Du solltest jedoch nicht nur auf diese Angaben achten, sondern auch auf das Lichtfeld, also die Breite der Leuchtkraft.

 

e-Bike mit schwacher Beleuchtung

e-Bike mit mittelstarker Frontbeleuchtung

e-Bike mit starker Frontbeleuchtung

 

Neue Scheinwerfer und Leuchten – darauf musst du achten

Sollte dir die Beleuchtung deines e-Bikes nicht ausreichen, solltest du beim Kauf von neuen leistungsstärkeren Lichtsystemen auf ein paar Dinge achten. Wenn dein e-Bike einen Dynamo für die Energieversorgung gebraucht, musst du auch bei der neuen Beleuchtung bedenken, dass sie mit einem Dynamo kompatibel ist. Außerdem muss das neue Lichtsystem zu der Spannung und der Strommenge deines Akkus passen.

 

LEDs oder Glühbirnen?

Ganz klar haben LEDs die Nase vorn. Sie sind sehr robust gegenüber Vibrationen und Bewegung und können durch ihre enorme Nutzdauer bestechen. Bei niedriger Leistung der LEDs weisen sie eine Nutzungsdauer von ca. 100.000 Stunden auf, bei höherer Leistung ca. 25.000 bis 30.000 Stunden. Damit würden sie bis zu 30 Jahren Helligkeit liefern. Des Weiteren fallen LEDs sehr viel seltener aus und müssen ausgetauscht werden, so wie das bei Glühbirnen häufig der Fall ist. Als Sieger geht also ganz klar die Beleuchtung mit LEDs hervor.

 

Besonderheiten und Kosten

e-Bike und Zubehör vor Diebstahl schützenSchutz vor Diebstahl

Wie kannst du nun deine neu erworbene Beleuchtung am besten vor Diebstahl schützen? In der Regel sind die Scheinwerfer und Lichter so am e-Bike festgeschraubt, dass sie nicht einfach so abmontiert und entwendet werden können.

 

Ausstattung des Helms

Die meisten Helme sind mit Reflektoren ausgestattet, sodass sie auch bei Dunkelheit gut zu sehen sind. Manche verfügen darüber hinaus noch über LED-Leuchten, die nochmal mehr Sichtbarkeit garantieren.

 

Kosten für die Beleuchtung

Sofern du mit deinem vorhandenen Lichtsystem unzufrieden bist, kannst du es jederzeit nachrüsten. Das Preisspektrum erstreckt sich von 20 bis 150 Euro, die auf dem Markt für Scheinwerfer und Lichter verlangt werden. Zuweilen gibt es auch Angebote, die über 150 Euro hinausgehen.

 

Spezielle Fälle: S-Pedelec und e-Mountainbike

 

S-Pedelec

Für die neuen S-Pedelecs gelten neben den Vorschriften für Pedelecs auch noch einige weitere Ausstattungspflichten. Darunter fallen beispielsweise die Dauerlichtpflicht und eine Hupe. Das bedeutet, dass S-Pedelecs ständig mit Licht fahren müssen. S-Pedelecs müssen außerdem über gelbe Seitenrückstrahler verfügen, die häufig an der Gabel befestigt sind. Seit 2017 ist ein Blinker an mehrspurigen S-Pedelecs der Klasse L2e (Liegeräder usw.) vorgeschrieben, um noch mehr Sicherheit und Sichtbarkeit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Das an den S-Pedelecs angebrachte Versicherungskennzeichen muss ebenfalls beleuchtet sein, damit es auch bei schlechten Lichtverhältnissen oder im Dunkeln zu erkennen ist. Die Scheinwerfer müssen nun den EU-Standard ECE 113 Verordnungen entsprechen.

e-Mountainbikee-Mountainbikes mit Beleuchtung ausstatten

Da e-Mountainbikes primär für Fahrten durch die Wälder und über Berge konzipiert sind, ist eine Beleuchtung nicht zwingend notwendig. Auf Grund dessen verfügen e-Mountainbikes selten über ein Lichtsystem. Viele e-Mountainbiker wollen allerdings ihr Gefährt nicht nur Offroad, sondern auch mal auf dem Weg zum Bäcker oder zu Freunden in der Stadt nutzen. In dem Fall ist also eine Beleuchtung notwendig, die noch nachträglich erworben werden kann.
Bei S-Pedelec Mountainbikes sieht die Ausstattung jedoch bereits ein Lichtsystem vor.

 

Fazit

Beleuchtung ist eines der entscheidenden Sicherheitsfaktoren im Straßenverkehr. Daher ist eine intensive Auseinandersetzung äußerst wichtig und keineswegs trivial. Für welche Zwecke und vor allem wo nutzt du dein e-Bike? Dementsprechend sollte auch die Wahl deines Lichtsystems ausfallen.

 

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