Was ist Leasing
Leasing ist eine Nutzungsüberlassung
Leasing ist im zivilrechtlichen Sinn ein Nutzungsüberlassungsvertrag. Bei einem, den steuerrechtlichen Bestimmungen erfüllenden Leasingvertrag, ist das Objekt dem Leasinggeber wirtschaftlich zuzurechnen. Die Leasingraten sind in voller Höhe die monatlich ansetzbaren Kosten eines gewerblichen Leasingnehmers, der das Objekt weder als Anlagevermögen ausweist, noch Dauerschulden aus dessen Finanzierung bilanzieren muss.
Eine Eigentumsübertragung an den Leasingnehmer darf nicht das fest vereinbarte oder wahrscheinliche Ziel eines Leasingvertrages sein, der ansonsten steuerrechtlich als Mietkaufvertrag qualifiziert wird. Bei e-Bike Leasing geht es meist um Vollamortisation mit Laufzeit von 36 Monaten.
Da die Abgrenzung zum Mietkauf sehr wichtig ist, gehen wir auf dieses Thema nochmal detaillierter ein: Mietkauf ist aus steuerlicher Sicht nicht unbedingt gleichbedeutend mit Leasing. Bei einem Mietkauf geht das wirtschaftliche Eigentum sofort auf den Käufer über. Das macht eine Aktivierung im Anlagevermögen notwendig. Das juristische Eigentum geht in der Regel nach der Zahlung der letzten Rate an den Käufer über. Bei einem Mietkaufvertrag ist das Objekt dem Mietkäufer wirtschaftlich zuzurechnen. Dieser muss sowohl das Objekt als auch die Verpflichtungen aus dem Mietkaufvertrag in seine Bilanz aufnehmen. Die monatlichen Kosten bestehen aus dem Zinsanteil der Mietkaufraten und der Abschreibung des Objektes.
Noch Fragen? Dann wende dich gerne an unsere Leasing-Experten.
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Hallo, wir sind Markus & Harald von e-motion und helfen Dir gerne weiter! Da wir den Überblick über alle Dienstradanbieter im Auge behalten, können wir dir gerne das passende Konzept zuschicken. Auf Wunsch beraten wir Arbeitgeber auch kostenfrei per Telefon oder Videomeeting. Wir verraten dir aber hier schon, worauf Du bei der Auswahl achten solltest:
- vermeide versteckte Kosten wie Selbstbehalte oder Sonderzahlungen beim Leasing
- vermeide versteckte Risiken, z.B. wenn man aufgrund von Krankheit oder Kündigung aus einem 36 Monate-Leasingvertrag raus möchte und es nicht kann
- vermeide böse Überraschungen, z.B. im Falle eines Diebstahls, wo nicht nur das Rad weg ist, sondern auch der Leasingvertrag ohne direkte Gegenleistung aufgelöst werden kann
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