Überlassungsvertrag
Überlassungsvertrag – Dienstfahrrad
Der Überlassungsvertrag regelt alles zwischen Arbeitgeber & Arbeitnehmer
Wenn der Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber ein e-Bike oder Fahrrad least, braucht es einen Überlassungsvertrag. Warum dies so ist, erklären wir hier gerne:
Das e-motion Firmen e-Bike Konzept sieht vor, dass der Arbeitgeber das e-Bike für den Mitarbeiter least und diesem das Elektrorad für die betriebliche und auch unbeschränkte private Nutzung überlasst. Die Leasingrate wird entweder vom Arbeitgeber, z.B. anstatt einer Lohnerhöhung übernommen, oder dem Arbeitnehmer vom Bruttolohn abgezogen. Im Rahmen der Lohnumwandlung spart der Arbeitnehmer bis zu 40% gegenüber dem Privatkauf, je nach Steuerklasse, Gehaltsniveau und Restwert. Dies liegt daran, dass er nicht nur die Mehrwertsteuer über den Arbeitgeber spart, sondern die Leasingrate aus dem Brutto- und nicht dem Nettolohn zahlt.
Vom Ablauf ist es so, dass der Arbeitnehmer sich sein Wunsch e-Bike oder Fahrrad im nächstgelegenen e-motion Shop aussucht und den Leasingvertrag vom Arbeitgeber unterschreiben lässt. Neben dem Leasingvertrag muss der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag seines Mitarbeiters um einen Überlassungsvertrag ergänzen, da zum einen die Rechte und Pflichten im Umgang mit dem Fahrzeug, wie auch die Gehaltsumwandlung und 1% Regelung geregelt werden müssen.
Neu für Arbeitnehmer Falls der Arbeitgeber sogar die Leasingrate komplett übernimmt, gilt ab 2019 sogar die 0% Regelung! Die Versteuerung des geldwerten Vorteils fällt dann weg. Sollte sich der Arbeitnehmer bei den Kosten z.B. über Gehaltsumwandlung beteiligen, zahlt er seit 2020 nur 0,25% für den geldwerten Vorteil. |
MEHR ÜBER DIE 0,25%-REGELUNG ERFAHREN |
Planst du ein Dienstrad Leasing-Projekt?
Sofern du ein Leasing-Projekt mit der e-motion Gruppe planst, wird ein Standard-Überlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerne von uns zur Verfügung gestellt, doch muss der Arbeitgeber in enger Abstimmung mit der Personalabteilung / Rechtsabteilung die eigenen Vorgaben / Gegebenheiten einbeziehen. So sollte z.B. geklärt werden, ob ein Tarifvertrag die Gehaltsumwandlung zulässt oder ob es spezielle Lösungen braucht.
Der Überlassungsvertrag, regelt unter anderem folgende Punkte
✔ Versicherung (wie ist das Fahrzeug versichert / über wen)
✔ Service (wer ist verantwortlich für die Durchführung / Kosten)
✔ Finanzielles (Leasingrate, Versicherungsrate, Servicekosten, Restwert)
✔ Geldwerter Vorteil (1% bzw. 0,25% Regelung, ggf. Anfahrtsweg bei Speed Pedelecs)
✔ Verantwortung für Kosten, kaufrechtliche Ansprüche
✔ Nutzung / Pfleglicher Umgang
✔ Haftung
✔ Folgen, falls Mitarbeiter Unternehmen verlässt / Rate nicht gezahlt wird
Noch Fragen? Dann wende dich gerne an unsere Leasing-Experten.
Jetzt Info-Paket für dein Dienstrad-Projekt anfordern
Hallo, wir sind Markus & Harald von e-motion und helfen Dir gerne weiter! Da wir den Überblick über alle Dienstradanbieter im Auge behalten, können wir dir gerne das passende Konzept zuschicken. Auf Wunsch beraten wir Arbeitgeber auch kostenfrei per Telefon oder Videomeeting. Wir verraten dir aber hier schon, worauf Du bei der Auswahl achten solltest:
- vermeide versteckte Kosten wie Selbstbehalte oder Sonderzahlungen beim Leasing
- vermeide versteckte Risiken, z.B. wenn man aufgrund von Krankheit oder Kündigung aus einem 36 Monate-Leasingvertrag raus möchte und es nicht kann
- vermeide böse Überraschungen, z.B. im Falle eines Diebstahls, wo nicht nur das Rad weg ist, sondern auch der Leasingvertrag ohne direkte Gegenleistung aufgelöst werden kann
Für Arbeitgeber / Arbeitnehmer
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Für Selbstständige
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